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Hier finden Sie eine übersichtiche Liste der Leistungskomplexe der Pflegekassen in NRW, sowie eine Druckversion. mehr
 
 
Krankenkassenleistungen
Zu Behandlungspflegen zählen alle Leistungen, die ärztlich verordnet sind und das Ziel der ärztlichen Behandlung sichern. Zu nennen sind hier insbesondere: Injektionen, Verbände, Dauerkatheterversorgungen, Dekubituspflegen usw.. In speziellen Abrechnungskatalogen sind die möglichen Leistungen aufgelistet. Die Behandlungspflegen werden zu 100% von der Krankenkasse übernommen.

Eine Sonderform innerhalb der Krankenkassenleistungen nimmt der Paragraph 37/1 SGB V ein.
  Mit einem Fallbeispiel bringen wir Ihnen diese Thematik näher. mehr

Für weitere Information zum Bereich "Finanzierungsmöglichkeiten" stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung unter:

Koordinations- und Verwaltungsbüro


Informations- und Servicebüro

info@pflegedienst-huebenthal.de
 
Hier werden Kombinationen aus Grund- und Behandlungspflegen und teilweise Hauswirtschaftsleistungen von der Krankenkasse finanziert, um mögliche Krankenhausaufenthalte zu vermeiden oder zu verkürzen. Diese Leistungen sind an bestimmte Bedingungen gebunden und werden von der zuständigen Krankenkasse geprüft.

Pflegekassenleistungen
Die gesamten Grundpflegeleistungen mit den entsprechenden Preisen entnehmen Sie bitte dem Punkt "Kostenkatalog". Diese vorgegebenen Leistungen rechnen wir direkt mit den Pflegekassen ab. Jedoch ist zu beachten, dass die Pflegekassen nur gedeckelte Beträge zur Verfügung stellen, und zwar entsprechend der Eingruppierung in eine Pflegestufe. Die Eingruppierung in eine Pflegestufe wird bei der Pflegekasse beantragt. Diese beauftragt den "Medizinischen Dienst", der im Rahmen eines Hausbesuches die Pflegebedürftigkeit überprüft und eine Pflegestufe festlegt. Wir sehen es als unsere Aufgabe an, Sie bei der Begutachtung des Medizinischen Dienstes zu unterstützen.

Nach Eingruppierung werden von der Pflegekasse entsprechend der Pflegestufe folgende Sachleistungsbeträge zur Verfügung gestellt.

Stufe 1:
Stufe 2:
Stufe 3:
440,00 €
1.040,00 €
1.510,00 €

Wie die Beträge innerhalb des Leistungskataloges eingesetzt werden, ist eine Absprache zwischen dem Pflegedienst und dem Patienten.

Sind die Leistungen der Pflegekasse einmal nicht ausreichend, um eine optimale Versorgung des Patienten zu gewährleisten, hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, anfallende Restkosten mit dem örtlichen Sozialhilfeträger abzurechnen. Diese Möglichkeiten werden von uns schon beim Aufnahmegespräch erläutert und erklärt. Entsprechende Anträge werden von uns vorbereitet und gestellt.

Extraleistungen der Pflegekassen bei bestehender Pflegebedürftigkeit sind weiterhin die Kostenübernahme bei Veränderung des Wohnumfeldes oder auch die Finanzierung einer Verhinderungspflege bis zu 1.510,00 € für maximal 4 Wochen im Jahr. Auch bei diesen Leistungen sind wir Ihnen bei der entsprechenden Beantragung behilflich.

Eine Sonderleistung des PFLEGEDIENST HÜBENTHAL ist die Unterstützung in einzelnen Lebenslagen durch Zivildienstleistende. Dieser Service wird von uns zum Selbstkostenpreis von 15,00 € je Stunde gewährt.