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Hier finden Sie eine übersichtiche Liste der Leistungskomplexe
der Pflegekassen in NRW, sowie eine Druckversion. mehr |
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Krankenkassenleistungen
Zu Behandlungspflegen zählen
alle Leistungen, die ärztlich verordnet sind und das Ziel
der ärztlichen Behandlung sichern. Zu nennen sind hier
insbesondere: Injektionen, Verbände, Dauerkatheterversorgungen,
Dekubituspflegen usw.. In speziellen Abrechnungskatalogen sind
die möglichen Leistungen aufgelistet. Die Behandlungspflegen
werden zu 100% von der Krankenkasse übernommen.
Eine Sonderform innerhalb der Krankenkassenleistungen nimmt der
Paragraph 37/1 SGB V ein. |
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Mit einem Fallbeispiel bringen wir Ihnen diese Thematik näher.
mehr |
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Für weitere Information
zum Bereich "Finanzierungsmöglichkeiten" stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung unter:
Koordinations- und Verwaltungsbüro
Informations- und Servicebüro
info@pflegedienst-huebenthal.de |
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 Hier werden Kombinationen
aus Grund- und Behandlungspflegen und teilweise Hauswirtschaftsleistungen
von der Krankenkasse finanziert, um mögliche Krankenhausaufenthalte
zu vermeiden oder zu verkürzen. Diese Leistungen sind an bestimmte
Bedingungen gebunden und werden von der zuständigen Krankenkasse
geprüft.
Pflegekassenleistungen
Die gesamten Grundpflegeleistungen mit
den entsprechenden Preisen entnehmen Sie bitte dem Punkt "Kostenkatalog".
Diese vorgegebenen Leistungen rechnen wir direkt mit den Pflegekassen
ab. Jedoch ist zu beachten, dass die Pflegekassen nur gedeckelte Beträge
zur Verfügung stellen, und zwar entsprechend der Eingruppierung
in eine Pflegestufe. Die Eingruppierung in eine Pflegestufe wird bei
der Pflegekasse beantragt. Diese beauftragt den "Medizinischen
Dienst", der im Rahmen eines Hausbesuches die Pflegebedürftigkeit
überprüft und eine Pflegestufe festlegt. Wir sehen es als
unsere Aufgabe an, Sie bei der Begutachtung des Medizinischen Dienstes
zu unterstützen.
Nach Eingruppierung werden von der Pflegekasse entsprechend der Pflegestufe
folgende Sachleistungsbeträge zur Verfügung gestellt.
Stufe 1:
Stufe 2: Stufe 3: |
440,00 €
1.040,00 €
1.510,00 €
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Wie die Beträge innerhalb des Leistungskataloges eingesetzt werden,
ist eine Absprache zwischen dem Pflegedienst und dem Patienten.
Sind die Leistungen der Pflegekasse einmal nicht ausreichend, um eine
optimale Versorgung des Patienten zu gewährleisten, hat der Gesetzgeber
die Möglichkeit geschaffen, anfallende Restkosten mit dem örtlichen
Sozialhilfeträger abzurechnen. Diese Möglichkeiten werden
von uns schon beim Aufnahmegespräch erläutert und erklärt.
Entsprechende Anträge werden von uns vorbereitet und gestellt.
Extraleistungen der Pflegekassen bei bestehender Pflegebedürftigkeit
sind weiterhin die Kostenübernahme bei Veränderung des Wohnumfeldes
oder auch die Finanzierung einer Verhinderungspflege bis zu
1.510,00 € für maximal 4 Wochen im Jahr. Auch bei diesen Leistungen
sind wir Ihnen bei der entsprechenden Beantragung behilflich.
Eine Sonderleistung des PFLEGEDIENST HÜBENTHAL ist die Unterstützung
in einzelnen Lebenslagen durch Zivildienstleistende. Dieser Service
wird von uns zum Selbstkostenpreis von
15,00 € je Stunde gewährt. |
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