Hilfe bei Antragstellungen

In einem Erstgespräch wird vor der Aufnahme der Pflege eine genaue Kostenkalkulation erstellt, in der die Ermittlung der zustehenden Leistungen nach den verschiedenen Sozialgesetzen, z.B. Pflegeversicherungsgesetz, Sozialhilfegesetz, erfolgt.

Darüber hinaus übernehmen wir die Abwicklung des gesamten Antragverfahrens für die Finanzierung der Pflegekosten. Wir führen die Korrespondenz und die erforderlichen Telefonate mit den Kranken- und Pflegekassen und den Sozialämtern.

Speziell im Sozialrecht haben wir durch die Mitarbeit eines Diplom-Verwaltungswirtes ständig die Möglichkeit, die Restkostenübernahme nach §§ 61 ff SGB XII aktuell neu zu berechnen.

Jegliche privat zu finanzierende Restkostenübernahmen versuchen wir im Sinne des Kunden und dessen Angehörigen zu vermeiden und übernehmen deshalb routinemäßig die Durchführung und Verfolgung der entsprechenden Anträge.